(Online-)Weiterbildung
14. November 202413. Dezember 2025

Weiterbildung Sozialmedizin

für Psychologische Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen

Die Bedeutung sozialmedizinischer Expertise nimmt durch den demografischen Wandel und aktuelle gesundheitspolitische Schwerpunktsetzungen zu. Sozialmedizinische Expert:innen bewerten Art und Umfang gesundheitlicher Störungen, bei denen Psychotherapie indiziert ist, und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die berufliche sowie soziale Teilhabe. Sie können Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft reflektieren und in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme einordnen, um Sozialleistungsträger diesbezüglich zu beraten.

Anmeldung

Durch das am 01.01.2020 in Kraft getretene Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) wurde die Tätigkeit der sozialmedizinischen Begutachtung auch für weitere Heilberufe neben den Ärztinnen und Ärzten geöffnet. Damit steht die Erlangung der Qualifikation auch Psychologischen Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen offen.

Ziel der Weiterbildung ist das Erlangen der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte sowie nach Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung.

Die Weiterbildung gliedert sich in einen theoretischen Abschnitt mit 318 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Der Unterricht wird ausschließlich digital via Zoom angeboten.

Es schließt sich ein praktischer Abschnitt an, der

  • Supervision
  • Begutachtungen zu sozialmedizinischen Fragestellungen
  • Begehungen von Einrichtungen sowie
  • eine Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung beim Sozialgericht oder Landessozialgericht

umfasst.

Ansprechpersonen für die erforderlichen Begehungen und Supervisionen werden im Rahmen der Weiterbildung vermittelt. Die Inhalte der praktischen Weiterbildung sind durch die Teilnehmenden selbst zu organisieren. Das Curriculum bildet die theoretischen Weiterbildungsinhalte der Weiterbildungsordnung für die Psychologischen Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) ab. Die Inhalte entsprechen weitgehend der Musterweiterbildungsordnung Sozialmedizin der Bundespsychotherapeutenkammer und können damit die Grundlage zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtungen auch bei anderen Landespsychotherapeutenkammern bilden. Nehmen Sie diesbezüglich am besten Kontakt zu Ihrer Kammer auf.

Themen der theoretischen Weiterbildung
(November 2024 - Dezember 2025)

Übergreifende Inhalte der Zusatzweiterbildung Sozialmedizin

  • Ethische und juristische Aspekte für die Tätigkeit als Sachverständige
  • Begriffsbestimmung und Konzepte der Sozial- und Rehabilitationsmedizin einschließlich der Behindertenrechtskonvention der UN
  • Begriffsdefinitionen und Abgrenzung der Gesundheitsstrategien Prävention, Kuration, Rehabilitation und Pflege

Soziale Sicherungssysteme und Versorgungsstrukturen

  • Prinzipien des Gesundheits- und Sozialsystems und deren Interaktion
  • Epidemiologie, Dokumentation, Statistik und Gesundheitsberichterstattung
  • Sozialleistungsträger und ihre Aufgaben und Schnittstellen gemäß Sozialgesetzbuch
  • Strukturen und Aufgaben privater Versicherungen zur sozialen Absicherung

Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation

  • Leistungsarten und Leistungsformen einschließlich Modelle der Prävention und Gesundheitsförderung
  • Organisationen und Institutionen in der Rehabilitation einschließlich Einrichtungen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation
  • Theoriemodelle der Rehabilitation und Grundlagen der internationalen Richtlinien und Empfehlungen zu Behinderung und Rehabilitation

Arbeitsmedizinische und arbeitspsychologische Grundlagen

  • Grundlagen und Aufgaben der Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie
  • Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen und Gefährdungen
  • Anforderungsprofile häufiger beruflicher Tätigkeiten

Sozialmedizinische Begutachtung

  • Grundlagen psychotherapeutischer Begutachtung unter Berücksichtigung sozialmedizinisch relevanter leistungsrechtlicher Begriffe und Vorgaben
  • Trägerspezifische und trägerübergreifende Begutachtung
  • Unterscheidung kausaler und finaler Gutachten
  • Rechtliche Vorgaben bei der Erstellung von Gutachten insbesondere zum Datenschutz, Haftungsrecht, Mitwirkung der Versicherten, Aufbau und Zuständigkeit in der Sozialgerichtsbarkeit

Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen

  • Relevante diagnostische Verfahren für die Leistungsbeurteilung bei ausgewählten Krankheitsgruppen

Themen der praktischen Weiterbildung

Die mindestens 18 monatige praktische Weiterbildung umfasst

  • Begutachtungen
  • Gutachtenerstellung mit Aktensichtung und Befragung/Untersuchung
  • Erstellung von Befundberichten mit sozialrechtlich wesentlicher Bewertung bzw. mit Beantwortung einer entsprechenden Fragestellung
  • Stellungnahmen unter fachlicher Anleitung (der beteiligten Träger, ggf. auch des Arbeitgebers)
  • Supervision nach Voraussetzungen der jeweiligen Weiterbildungsordnung
  • mindestens jeweils eintägige (acht Stunden) Begehungen von sechs Einrichtungen
  • eine Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung beim Sozialgericht oder Landessozialgericht unter fachlicher Anleitung (der beteiligten Träger, ggf. auch des Arbeitgebers)

Anerkennung

Die Anerkennung erfolgt nach Vorlage der Bescheinigungen über die abgeleistete Weiterbildungszeit und -inhalte bei der jeweiligen Psychotherapeutenkammer. Das Anerkennungsverfahren schließt mit einer mündlichen Prüfung ab.

Es besteht die Möglichkeit, einzelne Module der Weiterbildung Sozialmedizin als eigenständige Fortbildung zu absolvieren. 

Die Veranstaltungen werden bei der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen akkreditiert. Pro Modul werden 53 Fortbildungspunkte vergeben.

Termine

Modul 1: Übergreifende Inhalte der Zusatzweiterbildung Sozialmedizin
14.11. – 16.11.2024
05.12. – 07.12.2024

Modul 2: Soziale Sicherungssysteme und Versorgungsstrukturen
16.01. – 18.01.2025
20.02. – 22.02.2025

Modul 3: Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation
13.03. – 15.03.2025
24.04. – 25.04.2025
15.05. – 16.05.2025

Modul 4: Arbeitsmedizinische und arbeitspsychologische Grundlagen
19.06. – 21.06.2025
21.08. – 23.08.2025

Modul 5: Sozialmedizinische Begutachtung
18.09. – 20.09.2025
09.10. – 11.10.2025

Modul 6: Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen
13.11. – 15.11.2025
11.12. – 13.12.2025

Kernzeiten Theorieausbildung: Do – Sa 09:00 – 18:00 Uhr

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt je Modul 525 Euro für Frühbucher bis zum 30.04.2024. Ab dem 01.05.2024 beträgt die Teilnahmegebühr je Modul 580 Euro.  Anmeldeschluss ist jeweils 7 Tage vor Modulbeginn. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen  Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 6 Wochen vor dem jeweiligen Modulbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.​​​​​​ Spätestens 24 Stunden vor jedem Veranstaltungstag stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung.                

                 

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Müssen versäumte Unterrichtseinheiten (z.B. aufgrund von Krankheit) nachgeholt werden?
    Fehlzeiten der Theorie (durch Krankheit oder andere Gründe) müssen nachgeholt werden, da für die Weiterbildung feste Stundenanzahlen nachgewiesen werden müssen. Welche Inhalte als Ersatzleistungen anerkannt werden können, obliegt der oder dem zuständigen Weiterbildungsermächtigten. Im weiteren Verlauf des Curriculums werden hierzu noch Informationen bereitgestellt. Auch die Teilnahme an einem anderen (ärztlichen) oder folgenden Curriculum ist möglich. Ein ärztliches Attest ist bei verpassten Unterrichtseinheiten aufgrund von Krankheit nicht notwendig.
     
  • Werden die digitalen Unterrichtseinheiten aufgenommen, sodass ich nacharbeiten kann?
    Diese Möglichkeit wird es leider nicht geben, die Unterrichtseinheiten müssen am Angebotstag wahrgenommen werden.
     
  • Wie organisiere ich die Supervisionen? Wie viele müssen erfolgen?
    Sie müssen Ihre Supervision selbst organisieren. Es werden insgesamt für die Weiterbildung 18 Einheiten Supervision (à 45 Minuten) gefordert. Supervisor:innen müssen durch Weiterbildungsermächtigte hinzugezogen werden. Den Kontakt zu den Ermächtigten stellen wir gern für Sie her. Wenn Sie Fragen haben, wo und wie Sie eine Supervisorin/ einen Supervisor finden, kommen Sie im Verlauf des Curriculums auf uns zu.
     
  • Wie wird die Abschlussprüfung organisiert?
    Der Prüfungsausschuss Sozialmedizin der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen wird die Prüfungen gemeinsam mit der Kammer organisieren. Die Prüfung umfasst ein 30–45-minütiges Fachgespräch, außerdem werden die formalen Voraussetzungen zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung geprüft.
     
  • Wie hoch werden ungefähr die Supervisionskosten sein?
    Die jeweiligen Supervisionskosten müssen mit dem/der Supervisor:in abgeklärt werden. Die LVG & AFS oder die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen kann hierzu keine Vorgaben machen. Häufig liegen die Kosten für eine Supervisionseinheit ca. bei den Therapiehonoraren, also ca. um 100 Euro pro Einheit, aber auch andere Kosten sind nach Vereinbarung möglich.
     
  • Ist es möglich, während der theoretischen Weiterbildung auch die praktische Weiterbildung zu absolvieren?
    Ja, das ist möglich. Die Teilnehmer:innen können auch während der theoretischen Weiterbildung ihre Anteile für die praktische Weiterbildung unter Supervision fertigen. Wichtig ist es jedoch, den Gesamtzeitraum von mindestens 18 Monaten für die praktische Weiterbildung zu beachten. Zur Auftaktveranstaltung werden wir weitere Hinweise dazu gegeben. Selbstverständlich stehen wir während des gesamten Curriculums gern für Fragen bereit.

ORGANISATION

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
(LVG & AFS Nds. HB e. V.)
Tel.: 0511 / 388 11 89 - 0
Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
E-Mail: info@gesundheit-nds-hb.de
Internet: www.gesundheit-nds-hb.de

Die LVG & AFS Nds. HB e. V. wird institutionell gefördert durch: