Online-Fortbildung
12. Dezember 2023

Neue Richtlinie – Blick auf die Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) nach § 45a Abs. 1 SGB XI sollen pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftige bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützen und begleiten.

Dokumentation
Würfel mit Symbolen

Um das AZUA-Angebot in Niedersachen weiter auf- und auszubauen, wurde nach Anpassung der Niedersächsischen Anerkennungsverordnung ebenfalls die Förderrichtlinie für Angebote zur Unterstützung im Alltag überarbeitet. Die Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Sie umfasst insgesamt drei Fördergegenstände:

  1. Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (2.1)
  2. Unterstützung von Nachbarschaftshelfer:innen (2.2)
  3. Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen (2.3)

Die Fördertatbestände wurden vereinfacht und erweitert, beispielsweise um die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung für den Aufbau neuer AZUA.
AZUA, die bereits Fördermittel in Anspruch nehmen, müssen ihre Anträge für eine fortgesetzte Förderung ab 2024 entsprechend anpassen.

Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung wollen wir uns konkret der Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag widmen und dabei folgende Fragen klären:

  • Was hat sich durch die neue Förderrichtlinie geändert?
  • Was ist in den Fördertatbeständen enthalten?
  • Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
  • Wie können die Fördermittel beantragt werden?
  • Wie kann ein reibungsloser Übergang der Förderung in das Jahr 2024 erreicht werden?

Das Ziel der Informationsveranstaltung ist es, Sie bestmöglich auf die Antragsstellung vorzubereiten. Gerne können Sie uns Ihre Fragen zur Förderrichtlinie vorab über den folgenden Link zukommen lassen. Wir laden daher alle Interessierten herzlich ein, am 12. Dezember 2023 von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr mit uns in den Dialog zu treten.

Hinweis: Im Rahmen des Projektes Komm.Care – Kommune gestaltet Pflege in Niedersachsen wurden im letzten Jahr bereits zwei AZUA-Informationsveranstaltungen durchgeführt, zu denen eine ausführliche Dokumentation verfügbar ist. 

Programm

09:20 Uhr

Ankommen im virtuellen Zoom-Raum

09:30 Uhr

Begrüßung und technische Einführung

Grußwort
Dr. Jürgen Brommer, Alzheimer Gesellschaft Niedersachsen e. V.

09:45 Uhr

Einführung – AZUA in Niedersachsen
Daniela Riese, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Referat 104

Blitz-Umfrage

10:15 Uhr

Neue Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Daniela Riese & Christoph Ley, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Referat 104

Zeit für Fragen

11:30 Uhr

Abschluss

12:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldeschluss ist 3 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Wenn Sie Ihre Teilnahme stornieren möchten, folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«.

ORGANISATION

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
(LVG & AFS Nds. HB e. V.)
Tel.: 0511 / 388 11 89 - 0
Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
E-Mail: info@gesundheit-nds-hb.de
Internet: www.gesundheit-nds-hb.de

Die LVG & AFS Nds. HB e. V. wird institutionell gefördert durch: