28. Dezember 2022

Neu: Fortbildung zum / zur Demenzbeauftragten im Krankenhaus startet am 01. März 2023

Sprechblasen auf der linken Seite einer Skizze eines Hauses mit einem Herz in der Mitte
28. Dezember 2022

Neu: Fortbildung zum / zur Demenzbeauftragten im Krankenhaus startet am 01. März 2023

Mit der Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) möchte die Landesregierung unter anderem die stationäre Versorgung von Menschen mit demenziellen Einschränkungen verbessern. Ab dem 01. Juli 2023 sind alle niedersächsischen Krankenhäuser dazu verpflichtet mindestens eine*n Demenzbeauftragte*n vorzuhalten. Auf diese Weise sollen abgestimmte Projekte guter Praxis, interne Arbeitsgremien sowie gezielte Maßnahmen ergriffen und somit demenzsensible Strukturen nachhaltig in den Häusern verankern werden.

An dieser Stelle setzt die Fortbildung zum / zur Demenzbeauftragten an: in über 160 Stunden möchten wir Ihnen eine umfangreiche Wissensbasis vermitteln, Sie einladen Fachkenntnisse zu vertiefen und Ihnen wesentliche Kompetenzen zum Umgang und zur Beratung von Menschen mit demenziellen Einschränkungen, deren Zu- und Angehörigen und Mitarbeitenden der Krankenhäuser an die Hand geben – um Sie bestmöglich auf die Rolle der Demenzbeauftragten vorzubereiten.

Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Sie!

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Beitrag von Johanna Diedrich