
10. Februar 2022 Update zum Bundesteilhabegesetz 2022

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- Veröffentlicht: 20. Januar 2022
Durch ein modernes Teilhaberecht ist beabsichtigt, dass die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung verbessert und leistungsberechtigten Personen der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe erleichtert wird.
Nachdem zuletzt mit der dritten Reformstufe die Eingliederungshilfe in das SGB IX implementiert wurde, tritt zum 01.01.2023 die letzte von vier Reformstufen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Nicht nur formalgesetzlich ergeben sich Änderungen, sondern auch die Einkommens- und Vermögensberücksichtigung bringt große Unterschiede zur alten Rechtslage mit sich.
Inwieweit werden die Änderungen in der Rechtsprechung berücksichtigt? Sind die Änderungen noch überschaubar und eine tatsächliche Verbesserung für Betroffene? Die Online-Fortbildung vermittelt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen und Auswirkungen in der Praxis.
Ort
Via Zoom-Online-Fortbildung
Die Zugangsdaten übermitteln wir Ihnen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Online-Fortbildung. Die Materialien erhalten Sie ebenfalls per E-Mail.
Uhrzeit
09:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Arbeitsweise
Fachlicher Input und Austausch, Fallbeispiele
Teilnehmende
Führungskräfte sowie Beschäftigte in der Pflege, Beratung, Betreuung und Sozialen Arbeit, Ehrenamtliche, alle Interessierten, die mit dem BTHG in Berührung kommen
Fortbildungspunkte
Für diese Fortbildung werden 5 Fortbildungspunkte (nach §43b und §53b SGB XI) anerkannt.
Dozentin
Laura Elaine Hoffmann, Rechtsanwältin
Teilnahmegebühr
109 Euro
Anmeldeschluss
03. Februar 2022