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█ VERSCHIEDENES
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Foto: Scholz-de Wall
V. Bujny, Dr. Christoph Reiche, Volker Meyer, Hilke Schauland, Dr.in Tanja Meyer, Dr. Werner Wodrich, Carola Schede
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Treffen der niedersächsischen Geburtskliniken Level 3 und 4 Am 18. April 2023 traf sich eine Gruppe von über 50 Personen im Hotel Weserschlösschen in Nienburg, um über die Veränderung der geburtshilflichen Landschaft ins Gespräch zu gehen, die sich durch das Krankenhausreformgesetz, das Niedersächsische Krankenhausgesetz und die von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie du Geburtshilfe (DGGG) formulierten Forderungen nach Abschaffung der Level 3- und 4-Geburtskliniken ergeben werden. Die Teilnehmenden kamen aus den Berufsgruppen der Hebammen, Frauen- und Kinderärzt:innen und der Gesundheitsökonomie. Auch Landespolitiker:innen der Grünen (Dr.in Tanja Meyer), SPD (Karin Emken) und CDU (Volker Meyer), die Vorsitzenden des Niedersächsischen Hebammenverbandes (Hilke Schauland und Susanne Huhndorf), die Sprecherin des Aktionsbündnisses Gesundheit (Veronika Bujny) rund um die Geburt und das Aktionsbüro Gesundheit rund um die Geburt in Niedersachsen waren anwesend und suchten miteinander nach Lösungen, um in Niedersachsen eine vielfältige, sichere und individuelle geburtshilfliche Versorgung unter Berücksichtigung der Veränderungen, zu gewährleisten. Durch mehrere Vorträge und eine Kleingruppenarbeit wurde das Thema beleuchtet und in der abschließenden Podiumsdiskussion auch kontrovers mit den politischen Vertreter:innen diskutiert. Dr.in Tanja Meyer sprach hier den vom Aktionsbüro unter Mitarbeit des Runden Tisches Geburtshilfe zu entwickelnden Aktionsplan an und sagte zu, sich dafür stark zu machen, um die Strukturen für dessen konkrete Umsetzung zu etablieren. Christoph Reiche, Chefarzt der Frauenklinik im Krankenhaus Varel, formulierte den Wunsch, Geburt nicht als Ware zu betrachten, die ausschließlich unter ökonomischen Aspekten betrachtet wird. Er wünschte sich vielmehr ein sich gegenseitig stützendes Netzwerk, das auch gemeinsam Qualitätskriterien entwickelt und Zertifizierungen für Level 3- und 4-Kliniken möglich macht. Darüber hinaus ist s. E. auch eine landkreisübergreifende Politik notwendig, um überregional die Bedarfe zu decken und Kosten aufzuteilen. Auch Veronika Bujny verdeutlichte Ihre Hoffnungen an die Kraft der Stimme dieses Netzwerkes, um dann auch im Dialog mit der Politik Gehör zu finden. Die Journalistin Carola Schede moderierte die Diskussion und ermunterte die Teilnehmenden, den Kontakt zur Presse zu suchen und ihre Geschichten dort zu erzählen.
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Bündnis Gute Geburt. Respektvoll. Menschenwürdig. Sicher Am 16. März 2023 tagte das im Juli 2022 gegründete Bündnis Gute Geburt erstmalig im Plenum. Neben dem Lenkungskreis (Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), Mother Hood e.V., Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV), Deutscher Frauenrat e.V. (DF) und Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungen (BAG)) waren weitere sechs Mitgliedsorganisationen anwesend, die große, bundesweit tätige gesellschaftliche Organisationen und Interessenverbände vertreten. Hierzu zählen z.B. die Schwangerenberatungsstellen und Berufsgruppen, die rund um die Geburt arbeiten. Das Bündnis verfolgt das Ziel, an einer qualitativen Neuausrichtung der Geburtshilfe mitzuwirken und arbeitet derzeit an eine Stellungnahme zur Absicht der Bundesregierung, einen Aktionsplan zum Nationalen Gesundheitsziel Gesundheit rund um die Geburt zu erstellen. In dem Papier soll auch die Krankenhausstrukturreform im Bereich Geburtshilfe und Neonatologie kritisch kommentiert werden. Das Bündnis wird darauf aufmerksam machen, dass die Reform die geburtshilfliche Versorgung sicherstellen muss und Vorschläge dazu formulieren, wie dies geschehen kann. Weitere Mitglieder aus der breiten Gesellschaft sind bei der Mitarbeit willkommen und können z.B. über Juliane Beck vom AKF Kontakt aufnehmen.
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Änderung der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 16.2.2023 die Änderung der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL). Neben der Streichung des Abschnitts A Nr. 7 (Delegationsvorbehalt der Ärzt:innen bezüglich Hebammenvorsorge) wurde eine Ergänzung der Präambel der Mu-RL sowie eine Änderung der Anlage 3 (Mutterpass) beschlossen. Damit stellte der G-BA klar, dass die Mutterschafts-Richtlinien ausschließlich die ärztlichen Leistungen und nicht den Betreuungsumfang durch Hebammen in der Schwangerenvorsorge und für Frauen im Wochenbett regeln. Die bisher in den Richtlinien enthaltene Aufzählung von Leistungen, die von den Ärzt:innen an Hebammen delegiert werden können, wurde gestrichen, um dem Missverständnis entgegenzuwirken, dass diese Leistungen ausschließlich nach einer ärztlichen Delegation Teil der Hebammenhilfe sein können.
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Bezahlter Vaterschaftsurlaub ab 2024 geplant Deutschland verstößt seit August 2022 gegen die neue EU-Richtlinie (2019/1158/EU) zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die vorsieht, dass Väter oder – soweit nach nationalem Recht anerkannt – gleichgestellte zweite Elternteile Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben, der anlässlich der Geburt eines Kindes des Arbeitnehmers genommen werden muss. Bisher steht der vergütete Freistellungsanspruch für Väter oder gleichgestellte Elternteile nur im Koalitionsvertrag. Da die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in Deutschland bisher nicht erfolgte, leitete die Brüsseler Behörde bereits ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) stellte die Umsetzung des Gesetzvorhabens bzgl. des Anspruchs auf eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für das zweite Elternteil nach der Geburt für das kommenden Jahr in Aussicht. Der Anspruch soll voraussichtlich ins Mutterschutzgesetz aufgenommen werden.
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Tipps für Fingerspiele im AOK-Gesundheitsmagazin Die elementare Bedeutung von spielerischer Bewegung für die gesunde Entwicklung von Kleinkindern beschrieb der Prager Psychologe Jaroslav Koch bereits in den 1960er-Jahren. Basierend auf Kochs Erkenntnissen entwickelte sich daraus später das Prager Eltern-Kind-Programm, kurz PEKiP, ein gruppenpädagogisches Konzept für das erste Lebensjahr. Fingerspiele und Reimen sind dabei ein wichtiger Bestandteil. Das Schöne an Fingerspielen ist zudem, dass sie überall verfügbar sind. Zudem vernetzen sie Sprache und Bewegung und regen auch sehr kleine Kinder an, den Sprachrhythmus der Verse und die Bewegungen nachzuahmen. Das Zusammenspiel schult das Sprachverständnis. Fingerspiele fördern die Kinder aber auch noch in anderen Bereichen wie z.B. Motorik, Kognition. Es gibt sie zu bestimmten Themen wie z.B. Tierfingerspiele, Fingerspiele über Berufe oder Fingerspiele speziell zu den Jahreszeiten und Festen im Jahreskreis z.B. Winterfingerspiele, Osterfingerspiele, Frühlingsfingerspiele, Sommerfingerspiele, Herbstfingerspiele, Weihnachtsfingerspiele. Die AOK greift das Thema in ihrem Gesundheitsmagazin auf und stellt auch ein paar praktische Beispiele vor.
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Flyer zur Verbrennungsaufklärung von Paulinchen e. V. Initiative für brandverletzte Kinder Babys gehören zur Hochrisikogruppe, wenn es um Verbrennungen und Verbrühungen geht. Die Initiative Paulinchen, die sich für den Schutz brandverletzter Kinder engagiert, hat einen Flyer entwickelt, der Eltern darüber informiert, wie sie ihr Kind davor schützen können. Der Flyer kann mit der U2 übergeben werden und weist in mehreren Sprachen auf die wichtigsten Gefahrenquellen für Verbrennungen und Verbrühungen im Babyalter hin. Geburtskliniken und Kinderärzt:innen können den Flyer „So schützen Sie Ihr Baby vor Verbrennungen und Verbrühungen“ kostenlos unter www.paulinchen.de bestellen und bei der U2 überreichen, damit Aufklärung und Prävention direkt nach der Geburt ansetzen können.
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