Beteiligung von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen
Von Patientinnen und Patienten wird zunehmend mehr Eigenverantwortung eingefordert. Meist ist damit die stärkere Übernahme finanzieller Verantwortung für Diagnose und Behandlung von Erkrankungen gemeint. Mittlerweile ist aber vielen Verantwortlichen im Gesundheitswesen klar: mehr Eigenverantwortung muss auch mehr Rechte bedeuten. Hierauf reagierte der Gesetzgeber zuletzt mit einer Reihe von Änderungen im SGB V. Seit dem 01.01.2004 ist die Beteiligung von Selbsthilfe- und Patientenverbänden in Entscheidungsgremien auf Bundes- und Länderebene vorgesehen. Die von der Selbsthilfe immer geforderte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Entscheidungen im Gesundheits- und Sozialwesen ist jetzt gesetzlich verankert.Die Tagung informiert über die aktuelle Entwicklung und die Grenzen der Beteiligung von Patientinnen und Patienten. Sie will Denkanstöße geben, wie die erreichten gesetzlichen Regelungen durch weitere Beteiligungsmöglichkeiten ergänzt werden können. Diese Wege sollen gleichzeitig kritisch hinterfragt werden. Wie und wo findet zur Zeit Beteiligung statt? Sind die derzeitigen Möglichkeiten gut/ausreichend/ausbaufähig/unsinnig? Gibt es konkrete Forderungen und Wünsche an eine „echte“ Patientenbeteiligung? Wie sehen Umsetzungsmöglichkeiten für Niedersachsen und die Region aus?