04.06.07 | Good Practice in der Ges. Förderung

Erste Schritte zur Verbesserung der Qualität in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung

Prävention und Gesundheitsförderung haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig geraten gesundheitsfördernde Projekte und Maßnahmen in Zeiten knapper werdender Ressourcen und steigender Qualitätsansprüche unter Druck, wenn es darum geht, Erfolg und Qualität der Arbeit sichtbar zu machen.

Gesundheitsförderung setzt in den Lebenswelten der Menschen an und entfaltet ihre Wirkung über größere Zeiträume, qualitätssichernde Maßnahmen müssen daher immer wieder neu auf die Bedingungen vor Ort angepasst werden.

Es sind einfach anzuwendende Qualitätskriterien notwendig, die sich an den Anforderungen der Praxis orientieren. Sie verdeutlichen, was erfahrungsgemäß als gute und nachahmenswerte Praxis in der Gesundheitsförderung betrachtet werden kann.

Hier setzt der Gedanke von Good Practice an. Nach dem Motto: Von den Erfahrungen anderer lernen, werden Bereiche identifiziert, in denen ausgewählte Projekte der Gesundheitsförderung mit sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen herausragende Arbeit leisten.

Mit Hilfe der vom Kooperationsverbund „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“ ermittelten „Zwölf Kriterien Guter Praxis“ werden positive Potenziale der Angebote erschlossen und zur Nachahmung empfohlen.

Die Anwendung der Kriterien soll nicht nur die Qualitätsentwicklung fördern, sondern auch die Außendarstellung der gesundheitsfördernden Arbeit erleichtern und Hilfestellung beim Einwerben von Drittmitteln geben.

Der Workshop bietet die Gelegenheit, nach einem gemeinsamen Einstieg in das Good Practice-Verfahren vier Qualitätskriterien in Arbeitsgruppen besser kennen zu lernen.

Dazu berichten Vertreterinnen und Vertreter ausgewählter Good Practice-Beispiele in Zusammenarbeit mit erfahrenen Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Qualitätssicherung über ihr Vorgehen, über Stolpersteine und Erfolge.

Der Workshop richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Gesundheits-, Familien- und Sozialarbeit. Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist begrenzt.

Einen aktuellen Tagungsflyer können Sie hier herunterladen [223 KB] und ausdrucken.

TAGUNGSPROGRAMM:

9.30 Uhr
Anmeldung und Begrüßungskaffee

10.00 Uhr
Begrüßung, Ablauf des Workshops
Vorstellung des Good Practice Ansatzes [1.729 KB]
Petra Hofrichter, HAG; Dr. Antje Richter, LVG Niedersachsen

11.00 Uhr
Pause

11.30 Uhr
Good Practice Kriterien: Aus den Erfahrungen anderer lernen! Teil 1

Empowerment
Projekt Familienprojekt ADEBAR [233 KB]
Mirjam Hartmann, Hamburg
Expertin: Prof. Dr. Irmtraud Beerlage, FH Magdeburg-Stendal

Niedrigschwelligkeit
Projekt Diakonie- und Gesundheitsladen Nordstadt
Hans-Georg Kuhlenkamp und Sabine Vetterlein-Janschek, Hannover
Experte: Thomas Altgeld, Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen e.V. [41 KB]

13.30 Uhr
Mittagspause

14.15 Uhr
Good Practice Kriterien: Aus den Erfahrungen anderer lernen! Teil 2

Multiplikatorenkonzept
Projekt connect - Hilfe für Kinder aus suchtbelasteten Familien. Kooperation und Vernetzung [228 KB]
Irene Ehmke, Büro für Suchtprävention Hamburg
Experte: Dr. Stefan Nickel, Universitätsklinikum Eppendorf (UKE), Hamburg [192 KB]

Dokumentation und Evaluation
Projekt Schutzengel e.V. [539 KB]
Volker Syring, Flensburg
Expertin: Christiane Deneke, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg [53 KB]

16.15 Uhr
Und morgen geht´s los! Einfache Umsetzungsempfehlungen
Feedbackrunde und Verabschiedung

16.45 Uhr
Veranstaltungsende

VERANSTALTUNGSHINWEISE:

Tagungsort:
Hanns-Lilje-Haus, Knochenhauerstraße 33, 30159 Hannover
Tel. (05 11) 12 41-6 98

Anreise:
Detaillierte Angaben zur Anreise erhalten Sie unter: www.hanns-lilje-haus.de

Teilnahmebedingungen:
Die Anmeldung nehmen wir nur schriftlich entgegen. Sie erfolgt unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen und ist verbindlich. Damit wird die Teilnahmegebühr fällig. Bei Abmeldungen bis 2 Wochen vorher erstatten wir die Teilnahmegebühr abzgl. 10 Euro Verwaltungskosten. Bei späteren Absagen erfolgt keine Rückerstattung mehr. Eine gesonderte Rechnungsstellung und eine Anmeldebestätigung erfolgen nicht.
Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2007

Tagungsgebühren:
Die Teilnahmegebühr beträgt 30,- Euro inkl. Tagungsgetränken. Ein Mittagsimbiss kann in der Umgebung kostengünstig eingenommen werden.

Bankverbindung:
Bitte überweisen Sie den Teilnahmebetrag unter Angabe Ihres Namens und des Stichwortes „4. Juni 2007“ auf das Konto der Landesvereinigung bei der Bank für Sozialwirtschaft,
Kto-Nr: 8 40 40 00, BLZ: 251 205 10

Veranstalter:
Landesvereinigung für Gesundheit Nds. e.V.
Fenskeweg 2, 30165 Hannover
Tel. (0511) 350 00 52, Fax (0511) 350 55 95
E-Mail: info@gesundheit-nds.de

Der bundesweite Kooperationsverbund wurde 2001 von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) initiiert und wird zurzeit getragen aus einer Zusammenarbeit zwischen BZgA, allen Landesvereinigungen für Gesundheit, der Bundesvereinigung für Gesundheit sowie dem BKK-Bundesverband und den Ersatzkassen VDAK/AEV. Der Kooperation gehören fast alle Spitzenverbände der Krankenkassen, weitere Krankenkassen, Bundesverbände der Ärzteschaft, Wohlfahrtsverbände, drei Länderministerien sowie wissenschaftliche Zentren an. Insgesamt sind 42 Partnerorganisationen im Kooperationsverbund vertreten.